Medizinrecht – Arzthaftung – Diabetes Mellitus & Metformin

Die Niere filtert Giftstoffe aus dem Blut und bildet das „Klärwerk des Menschen“. Sie filtert Giftstoffe aus dem Blut und leitet sie dem Harn zu. Sie reguliert aber auch den Wasserhaushalt und die Säure/Base Balance  im Körper. Der pH-Wert des menschlichen Blutes muss konstant bei 7,4 liegen. Viel Toleranz besteht da nicht. Fällt der ph Wert auf weniger als 7,0, spricht man von einer Azidose (Übersäuerung des Blutes). Steigt er über 7,8, spricht man von einer Alkalose. Beide Zustände sind potentiell lebensbedrohlich.

 

Metformin bei chronischer Niereninsuffizienz

 

Metformin ist das  wichtigste Medikamente im Rahmen der der Typ 2-Diabetes Behandlung . Es ist seit mehr als vierzige Jahren im Einsatz. Wie so oft in der Medizin sind die genauen Wirkmeschanismen allerdings noch immer nicht bekannt. Gesichert ist, dass Metformin die Bildung von Glukose in der Leber hemmt, die Muskeln besser auf Insulin ansprechen und der Übertritt von Glukose von der Nahrung im Darm in den Blutkreislauf gehemmt wird.

Leider traten im Laufe der Jahre im Zusammenhang mit der Gabe von Metformin immer wieder Laktatazidosen (Übersäuerung des Blutes mit Milchsäure) auf. Bei Einnahme von Metformin wird in den Zellen mehr Laktazidose produziert.  Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz können den Extraschub an Säure nicht mehr abfedern. Es kam zu einigen Todesfällen. Aber auch bei eingeschränkter Leberfunktion ist Metformin kontraindiziert.

Im vorliegenden Fall war die Patientin wurde die Patientin im Januar 2013 wegen einer infaktexacerbierten COPD in ein Krankenhaus in Rheinland Pfalz eingeliefert. Sie litt unter Luftnot mit Husten und Auswurf, Hypertonie sowie Diabetes mellitus. Eine ordnungsgemäße Aufnahmediagnose wurde nicht gestellt, jedenfalls aber nicht dokumentiert.

Festgestellt wurde jedoch ein GFR von 38,1. Die sogenannte „Glomueräle Filtrationsrate“ ist der zentrale Indikator für Nierenerkrankungen und liegt bei gesunden Menschen bei einem Wert von etwa 120 ml/m. Er geht im Laufe des Lebens zurück, aber die  hier festgestellte Wert zeigte eine auch für eine 70jährige stark eingschränkte Nierenfunktion.

Neben der Einschränkung der Nierenfunktion wurden noch ein Kaliumüberschuss diagnostiziert. Behandelt wurde beides nicht. Aufgrund der Diabetes Mellitus wurde jedoch weiterhin Metformin verabreicht. Es entwickelte sich eine Laktatazidose, eine Zunahme der Hyperkalämie.  Die Niere stellte gänzlich ihren Dienst ein. führte schließlich zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Nach zwei erfolgreichen Reanimationen verstarb die Frau schließlich etwa 41 Stunden nach ihrer Aufnahme in das Krankenhaus.

Die Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer begnügte sich damit, dass im Nachhinein keine Diagnose gestellt werden könne und vermochte angeblich keinen Behandlungsfehler zu erkennen. Daraufhin wurde von hier aus der Medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet, der nicht die Abgabe von Metformin bei chronischer Niereninsuffizienz als „groben Behandlungsfehler“ qualifizierte. Die Gabe des Medikamentes trotz erheblich eingeschränkter Nierenfunktion  habe zu der Laktatazidose  geführt. Diese habe ein Organversagen ausgelöst und damit zum Tod der Patientin geführt.

Beim Tod naher Angehöriger durch Fehler Dritter (auch bei KfZ Unfällen gilt nichts anderes)  sieht das deutsche Recht keinen grundsätzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld vor. Der Tod naher Angehöriger gehört nach deutscher Rechtsprechung zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Schmerzensgeld könne es daher nur geben, wenn der Betroffene vor seinem Tod aufgrund des Schadensereignisses bis dahin Tode noch unter erheblichen, nachweisbaren Schmerzen gelitten habe. Auch die psychischen Schäden sind nicht schadensersatzfähig – allgemeines Lebensrisiko eben. Etwas anderes gilt nur, wenn die psychischen Leiden „weit über das normale Maß hinaus“ bestehen und nachweisbar sind.  In entsprechenden Fällen konzentrieren sich in diesen Fällen die Auseinandersetzungen weniger auf das Schmerzensgeld als auf den Schadensersatz.

Im Ergebnis kam es im vorliegenden Fall zu  einer Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000 EUR sowie Schadensersatz in Höhe von 28.000 EUR – insgesamt also 33.000 € an den Witwer.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Björn Weil; Gießen

Youtube Video zum Fall: Diabetes Mellitus und Metformin

 

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