Medizinrecht – Krankenversicherung
Hessisches Landessozialgericht: Krankenkassen müssen ausnahmsweise auch bei einer verspäteten Krankmeldung Krankengeld bezahlen.
Wird ein Versicherter aus organisatorischen Gründen in einer Arztpraxis auf einen späteren Termin verwiesen und kann dadurch keine lückenlose Arbeitsunfähigkeit nachweisen, so darf die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes nicht verweigern, wie das hessische Landessozialgericht jetzt in Darmstadt mitteilte (Az. L 1 KR 125/20 und L 1 KR 179/20). „Krankengeldanspruch & Nahtlosigkeit“ weiterlesen