Medizinrecht – Arzthaftungsrecht
Der für Arzthaftungsverfahren zuständige 5. Zivilsenat des OLG hat einer Frau ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro zuerkannt nachdem deren Operationswunde mit einem Putzmittel ausgespült wurde.
Die Klägerin hatte sich zur Behandlung in eine städtische Klinik begeben um dort Abszesse an der linken Brust behandeln zu lassen. Die OP Wunde war sodann mit einem Putzmittel ausgewaschen worden, welches in ähnlichen Flaschen geliefert wird wie das Mittel zur Wundbehandlung. Die Patientin erlitt dadurch Verätzungen, die Wundheilung verzögerte sich erheblich und sie litt für mehrere Stunden unter erheblichen Schmerzen. „Wundreinigung mit Putzmittel – 6.000 € Schmerzensgeld“ weiterlesen