Unabhängig davon, ober der Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist, handelt es sich bei der zahnärztlichen Behandlung um einen Dienstleistungsvertrag. Auch für die Eingliederung zahnprothetischer Versorgung und das Anbringen von Zahnkronen gilt Dienstleistungsrecht. Dies gilt auch dann, wenn Teil des Behandlungsvertrages auch die Erstellung eines Werkes ist wie dies etwa regelmäßig bei der zahnprothetischen Versorgung oder bei Einpassung von Zahnkronen der Fall ist. Auch hier gilt Dienstvertragsrecht, so dass der Zahnarzt grundsätzlich keinen Behandlungserfolg schuldet. Da es sich um einen Dienstvertrag handelt, schuldet er vielmehr sein bestmögliches Bemühen. Dabei darf aber der Facharztstandard nicht unterschritten werden. Insoweit kann der Zahnarzt sich auch nicht mit mangelndem Wissen herausreden.
„Gewährleistung und Verjährung bei zahnmedizinischer Versorgung“ weiterlesen
Schlagwort: Behandlungsfehler
Schmerzensgeld nach fehlerhafter Spinalanästhesie
Medizinrecht/Arzthaftungsrecht
Ist eine sichere Identifizierung der richtigen Punktionsstelle nicht gewährleistet bzw. ist nicht auszuschließen, dass die gewünschte und sichere Punktionsstelle um mehr als einen Zwischenwirbelraum verfehlt wird, kann und darf die Spinalanästhesie nicht gesetzt werden. „Schmerzensgeld nach fehlerhafter Spinalanästhesie “ weiterlesen
Schmerzensgeld bei Geburtsschäden
Medizinrecht – Arzthaftung – OLG Hamm vom 04.04.2017 26 U 88/16
Im entschiedenen Fall erlitt der Kläger (das geschädigte Kind) als Folge fehlender dauerhaft gebotener CTG Überwachung und Überschreiten der EE Zeit einen fehlerbedingten hypoxischen Hirnschaden. Beides wurde vom OLG Hamm als grober Behandlungsfehler eingestuft.
Dazu der Senat: „Schmerzensgeld bei Geburtsschäden“ weiterlesen
Alternativen in der Zahnmedizin
Medizinrecht – Zahnarzthaftung
In einer interessanten Entscheidung hat der BGH ( BGH Urt.v. 30.05.2017 – VI ZR 203/16 ) sich mit der Frage unter welchen Umständen ein Behandlungsfehler bei der freiwilligen Wahl von alternativen medizinischen Behandlungsmethoden vorliegt. Der beklagte Zahnarzt hatte in seinem Internetauftritt mit der „ganzheitlichen Zahnbehandlung durch Beseitigung von Störfeldern im Kiefer“ geworben. Die Patientin such den Beklagten auf, der ein „mehrfaches Zahngeschehen mit Abwanderung von Eiweißverfallsgiften in den rechten Schläfen – und Hinterkopfbereich und bis in den Unterleib“ diagnostizierte. Ergänzend wurde eine „Kieferknochenendystrophie – Syndrom“ und einen „stillen Gewebsuntergang im Knochenmark“.Er empfahl die Entfernung aller vier Backenzähne und die gründliche Ausfräsung des gesamten Kieferknochens. Die Klägerin willigte ein und die empfohlene Therapie durchgeführt. Die Zähne Nr. 14 bis 17 wurden unter Einsatz von Lokalanästhesie entfernt. Den Zahnersatz holte die Klägerin selbst beim Zahnlabor ab, ohne, dass eine Einweisung durch den Beklagten erfolgte. Wegen Problemen mit der Prothese wandte sie sich sowohl an den beklagten Zahnarzt als auch an verschiedene andere Zahnärzte. „Alternativen in der Zahnmedizin“ weiterlesen
Fehlertypen im Arzthaftungsverfahren: Befunderhebungsfehler & Diagnosfehler
Medizinrecht – Arzthaftung
Nicht nur die Frage, ob ein „grober“ oder ein „einfacher Behandlungsfehler vorliegt ist entscheidend für die Beweislastverteilung im Arzthaftungsverfahren. Auch die Frage des „Fehlertyps“ ist entscheidend für die Beweislasten im Arzthaftungsverfahren. So führt ein Diagnosefehler in der Regel nicht zu einer Beweislastumkehr, während auf Grundlage des § 630h Abs.5 S.2 BGB bei einem Befunderhebungsfehler in der Regel zu einer Beweislastumkehr kommt. Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn erhobene Befunde nicht ordnungsgemäß ausgewertet werden, so etwa Fehlinterpretationen eines MRT/CT/Ultraschallbildes. Ein Befunderhebungsfehler liegt hingegen vor, wenn eine gebotene Befunderhebung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurde und der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis gebracht hätte, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte und wenn das Unterlassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wäre St.Rspr.: Zum Beispiel BGH VI ZR40/94. „Fehlertypen im Arzthaftungsverfahren: Befunderhebungsfehler & Diagnosfehler“ weiterlesen
Der grobe Behandlungsfehler im Arzthaftungsverfahren
Medizinrecht – Arzthaftung
Jeder der sich mit dem Thema „Arzthaftung“ – ob als Laie oder als Jurist – auseinandersetzt begegnet recht schnell dem „groben Behandlungsfehler“. Aufgrund seiner Einbettung im Bereich der Beweislast kommt dem Begriff im Verfahren auch durchaus entscheidende Bedeutung zu. Das Thema „Beweis“ ist die Schlüsselstelle fast jeden Arzthaftungsverfahrens. Der Patient muss – kurz gefasst – beweisen, dass a) ein Behandlungsfehler vorliegt und b) dieser Behandlungsfehler zu einem Schaden geführt hat. Allein auf den Teil b) bezieht sich die mit dem „groben Behandlungsfehler“ verbundene Umkehr der Beweislast. Im Verfahren bedeutet diese Umkehr der Beweislast, dass der Patient nicht mehr beweisen muss, dass der Behandlungsfehler zu einem Schaden geführt hat, sondern umgekehrt der Arzt beweisen muss, dass der Behandlungsfehler nicht zu dem vom Patienten (Kläger) geltend gemachten Schaden geführt hat. An dieser Stelle darf aber keinesfalls verkannt werden, dass der Patient nach wie vor dafür beweisbelastet ist, dass der geltend gemachte Behandlungsfehler überhaupt vorliegt und zudem „grob“ im Sinne der Rechtsprechung ist. Anderenfalls verbleibt es eben bei der üblichen Beweislastverteilung. „Der grobe Behandlungsfehler im Arzthaftungsverfahren“ weiterlesen
400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind
Medizinrecht – Arzthaftung
Der Kläger aus dem westlichen Münsterland kam im November 2008 aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren dauerhaften körperlichen und geistigen Schäden zur Welt.
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Schmerzensgeld für Mutter nach fehlerhafter Insemination
Medizinrecht – Arzthaftung
Eine Frau ließ von einer Arztpraxis eine künstliche Befruchtung mit Samen eines ihr unbekannten Spenders durchführen. Sie bat um eine erneute heterologe Insemination zur Zeugung eines weiteren Kindes, das von demselben Vater abstammen sollte wie die zuvor geborene Tochter. Nach der zweiten Geburt erfuhr sie allerdings, dass ihre Kinder nicht vom selben Spender abstammten. „Schmerzensgeld für Mutter nach fehlerhafter Insemination“ weiterlesen
Grundfragen zahnmedizinischer Versorgung
Medizinrecht – Haftung bei Zahnersatz
Vertragliche Grundlagen
Beim Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient handelt es sich unabhängig von der Frage, ob Sie Kassen – oder Privatpatient sind um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611ff. BGB. Dies gilt auch soweit Verträge über Zahnextraktionen, Zystenoperationen, Zahnreimplantationen, Kieferbruchbehandlungen, die Einpassung von Zahnkronen und die zahnprothetische Versorgung betroffen sind. Im Gegensatz zum – ebenfalls in Betracht kommenden – Werkvertrag schuldet der Behandler hier also nicht den Erfolg der Behandlung sondern eine Behandlung gemäß dem Facharztstandard. Der „Facharztstandard“ ist schwierig zu definieren. Soweit von den entsprechenden Fachgesellschaften Leitlinien veröffentlicht wurden, kann auf diese zurück gegriffen werden. Ein Verstoß ist aber stets im Einzelfall festzustellen, da neben den ärztlichen Leitlinien noch eine Reihe weiterer Aspekte zu beachten ist.
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OLG Koblenz zur Arzthaftung -Zahnarzt muss vor OP auch über seltene Risiken aufklären
Medizinrecht – Zahnarzthaftung
Der Zahnarzt hatte der Patientin zwei Implantate eingesetzt. Infolge des Eingriffs leidet diese unter einer dauerhaften Nervschädigung. Sensibilitätsstörungen und Schmerzen. Insbesondere beim Kauen leidet die Frau. In der Klage wurde dem Arzt vorgeworfen, die Patientin nicht hinreichend über die Behandlungsrisiken und -alternativen aufgeklärt zu haben. Erstinstanzlich hatte das Landgericht ihr ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen. „OLG Koblenz zur Arzthaftung -Zahnarzt muss vor OP auch über seltene Risiken aufklären“ weiterlesen