Gebühren, Honorar Abrechnung
Gerne klären wir die Zahlungsmodalität unverbindlich
Bei jeder rechtlichen Auseinandersetzung fallen auch Anwaltsgebühren an. Falls Sie diese Gebühren nicht selbst tragen können, seien Sie beruhigt: Im Sozial– und Zivilrecht können die Kosten im Wege der Beratungs– und Prozesskostenhilfe von der Staatskasse übernommen werden. Niemand soll wegen seiner finanziellen Situation seine Rechte vor Gericht schlechter oder gar nicht geltend machen können. Rechtsanwalt Weil unterstützt Sie gerne bei den entsprechenden Anträgen.
Im Strafrecht ist zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung zu unterscheiden. Rechtsanwalt Weil berät Sie gerne im Hinblick auf die entstehenden Kosten, damit Sie für sich entscheiden können, ob Sie einen Anwalt einschalten wollen. Da die Anwaltsgebühren bei Strafverfahren nur schwer vorherzusagen sind, bietet sich hier auch der Abschluss einer Gebührenvereinbarung an. So bleiben die Kosten für beide Seiten kalkulierbar.
Im Bedarfsfalle stellt Ihnen das zuständige Amtsgericht eine Berechtigungsschein für eine Beratung durch den Anwalt Ihrer Wahl aus.
Zum Antragsformular (jeweils unter Service)