• Anwaltskanzlei Weil
  • Medizinrecht
  • Strafrecht
  • Terminvereinbarung
  • Björn Weil
  • Gebühren
  • Blog: Medizinrecht Aktuell
    • Allgemein
    • Arzthaftungsrecht
    • Arzneimittelrecht
    • Krankenversicherungsrecht
    • Medizinstrafrecht
    • Medizinisches Sozialversicherungsrecht
    • Recht der Pflege
Facebook Twitter Instagram
Rechtsanwalt Weil
  • Medizinrecht
  • Strafrecht
  • Blog
Kontakt
  • Aktuelles
  • Arzthaftungsrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Med. Sozialversicherungsrecht
  • Pflegerecht
  • Allgemein
Rechtsanwalt Weil
WeilAnwaltskanzlei » Medizinrecht » Abtreibung

Medizinrecht Aktuell: Abtreibung

Abtreibung ☜(˚▽˚)☞ Vorsicht ⚠️ Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Medizinrecht ⚖️

Rechtlich wie gesellschaftlich ein maximal umstrittenes Thema. Umso wichtiger ist es, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu konsultieren, der nicht nur die Rechtslage in- und auswendig kennt, sondern auch mit Fingerspitzengefühl vorgeht.

Jetzt Beispiel Fälle lesen und alles über die Rechtslage erfahren:

Medizinstrafrecht: Informationen über das "Wie" der Abtreibung bleiben als Werbung strafbar

Das „Wie“ der Abtreibung bleiben in der Werbung strafbar

0
By Björn Weil on 21. März 2021 Aktuelles, Medizinstrafrecht

Medizinstrafrecht: Informationen über das „Wie“ der Abtreibung bleiben als Werbung strafbar

Strafbare Werbung einer Ärztin für Schwangerschaftsabbrüche

Informationen über das „Wie“ des Schwangerschaftsabbruchs bleiben weiterhin als Werbung im Sinne des § 219a StGB strafbar. Angesichts des Falls, der auch in den Medien wiederholt breiten Widerhall gefunden hat, sei neben diesem Befund auch noch auf die verfassungsrechtliche Ausgangslage hingewiesen. Nicht nur dem bereits geborenen Menschen gebührt der Schutz der Verfassung, sondern auch bereits dem „werdenden Leben“.

Weiterlesen
Medizinstrafrecht : BGH zum Beginn des „Menschseins“

Medizinstrafrecht : BGH zum Beginn des „Menschseins“

0
By Björn Weil on 21. März 2021 Aktuelles, Medizinstrafrecht

Ein weiters Mal hat sich die oberste Gerichtsbarkeit in Deutschland zum Beginn des „Menschen Seins“ in Abgrenzung zum „ungeborenen Leben“ dahingehend geäußert, dass die Zäsur bei Einleitung der Geburt stattfindet. Befindet sich das  – bis dahin –   ungeborene Leben in einem „nicht mehr aufhaltbaren“ Geburtsprozess, so wird das bis dahin „nur“ durch das Verbot der Abtreibung (§ 218 StGB) geschützt sondern durch die Strafgesetze betreffend Mord & Totschlag (§§212, 211 StGB). Letztere sehen einen höheren Strafrahmen vor und können auch nicht durch Belastungen der zuvor Schwangeren nach § 218a StGB gerechtfertigt werden. Der BGH verneint explizit eine analoge Anwendung des § 218a Abs.2 StGB auf die vorliegende Fallkonstellation. Eine Analogie komme nicht in Betracht, da es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke fehle. Angesichts der umfangreichen parlamentarischen Diskussion sei nicht davon auszugehen, dass die Gesetzgebung hier eine Lücke aufweise.

Weiterlesen
Schwangerschaftsabbruch

6.000 € Strafe wegen Infos zum Schwangerschaftsabbruch

0
By Björn Weil on 17. Dezember 2017 Aktuelles, Medizinstrafrecht

Medizinrecht – Strafrecht

Eine Allgemeinärztin  aus Gießen wurde im November 2017 erstinstanzlich zur Zahlung von 6.000 € Geldstrafe verurteilt.

Sie hatte auf ihrer Webseite einen Link mit Informationen zu dem Thema gesetzt. Dort war über Risiken, Ablauf,etc. eines Abbruchs informiert worden.

Weiterlesen
Schlagworte
Abtreibung Altenpflege Apotheke Approbation Arzneimittel Arzthaftung Aufklärung Aufklärungsfehler Behandlungsfehler Behinderung Berufsrecht Betäubungsmittel Cannabis Corona Corona Impfung Degeneration Diabetes Gesetzliche Krankenversicherung Heilpraktiker HIV Honorar Hospiz Interview Medizinprodukte MedProdBV Mellitus Palliativ Palliativmedizin Patientenrecht Pflege Pflegefehler Pflegerecht Rechtsprechung Rente Schadensersatz Schmerzensgeld Schwangerschaft Suizid Tierarzt Unfallversicherung Urteil Verkehrsunfall Wahlleistungsvereinbarung Zahnarzt Zahnarzthaftung
TOP Themen
  • Befunderhebungsfehler
  • Spinalanästhesie Spätfolgen
  • Grober Behandlungsfehler
  • Körperverletzung in der Pflege
  • Corona Impfstoffe & Haftung
Wir sind bundesweit für Sie da!
Wir sind bundesweit für Sie da!

Sie benötigen Auskunft wegen eines medizinischen Problem oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir sind für Sie sowohl telefonisch als auch per E-Mail erreichbar.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Kanzlei
  • Anwaltskanzlei
  • Medizinrecht
  • Strafrecht
  • Björn Weil
  • Gebühren
  • Terminvereinbarung
Blog
  • Aktuelles
  • Allgemein
  • Arzneimittelrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Med. Sozialversicherungsrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Recht der Pflege
Kontakt

Rechtsanwalt Björn Weil
Frankfurter Straße 219
35398 Gießen

Telefon: +49 641 9724 88 11
Telefax: +49 641 9724 88 13
E-Mail: info@weil-rechtsanwalt.de

 

Rechtsanwalt Weil
Rechtsanwalt Weil
4.4
Basierend auf 24 Bewertungen
powered by Google
js_loader
Medizinrecht Aktuell
Grundlagen der Erwerbsminderungsrente
4. Mai 2022
Medizinrecht / Sozialrecht – Grad der Behinderung (GdB)
20. April 2022
Keine Vermögensbetreuungspflicht des Arztes gegenüber der Krankenkasse
6. April 2022
Twitter YouTube LinkedIn Instagram Tumblr Reddit Facebook
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • Privatsphäre-Einstellungen
© 2023 weil-rechtsanwalt.de. Anfahrt aus der Region: Anwalt Bad Nauheim, Anwalt Friedberg, Anwalt Wetzlar, Anwalt in Gießen

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.