Ein Zahnarzt filmte mehrere Jahre lang heimlich seine Mitarbeiterinnen beim Umziehen. Ihm wurde die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung entzogen. Der Betroffene wehrte sich dagegen vor Gericht. Das Bundessozialgericht bestätigte aber den Entzug der Zulassung.
Wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag mitteilte, ist es rechtens, einem Zahnarzt die vertragsärtzliche* Zulassung zu entziehen, der seine Mitarbeiterinnen über mehr als fünf Jahre heimlich in den Umkleideräumen filmte (Urt. v. 03.04.2019, Az. B 6 KA 4/18 R).