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Rechtsanwalt Weil
WeilAnwaltskanzlei » Medizinrecht » Suizid

Medizinrecht Aktuell: Suizid

Haftunganwalt Pflegeheim Sturz

Ein weiterer Fenstersturz im Pflegeheim – BGH III ZR 168/19

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By Björn Weil on 20. März 2021 Aktuelles, Recht der Pflege

Medizinrecht – Haftungsrecht – Pflegeheim

Zu den Verkehrssicherungspflichten von Pflegeheimen bei Demenzkranken hat die dritte Kammer des Bundesgerichtshofs im Januar ein weiteres Urteil erlassen.  Welchen konkreten Inhalt die Verpflichtung des Heimträgers hat, einerseits die Menschenwürde und das Freiheitsrecht eines körperlich und geistig beeinträchtigten (demenzkranken) Heimbewohners zu achten und andererseits sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schützen, könne nicht generell, sondern nur aufgrund einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Ausschlaggebend sei  dabei  die Gefahrenlage wie sich um Zeitpunkt der selbstschädigenden Handlung für das Pflegheim darstellte. Insbesondere bleibt der BGH auch bei seiner Linie, dass erhöhte Sorgfaltspflichten jedenfalls dann bestehen, wenn die eine „konkrete Gefahrenlage“ besteht. Zur Beurteilung der Gefahrenlage stellt er im vorliegenden Fall insbesondere auf die festgestellte zeitlich und räumliche Desorientierung, die Weglauftendenzen und die motorische Unruhe ab. Ebenso zieht er die bereits festgestellten Sturzgefährdungen heran. All dies betrachtet er als gefahrerhöhende Umstände, die besondere Sicherungspflichten auch in Lebensbereichen, in denen der Heimbewohner nicht unter voller Kontrolle des Pflegeheims steht erforderlich machen. 

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Handschellen

Strafrecht in der Pflege

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By Björn Weil on 25. Oktober 2020 Aktuelles, Recht der Pflege

Hin und wieder vernimmt man seitens der Pflegekräfte, man „stehe ständig mit einem Bein im Knast“.

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Suizid durch Betäubungsmittel

Suizid durch Betäubungsmittel

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By Björn Weil on 6. Dezember 2017 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Medizinrecht – Arzneimittel- Betäubungsmittel- / Strafrecht

Unter dem Aktenzeichen Az 3 C 19.15 hat das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 entschieden, dass der Staat in Ausnahmefällen den Zugang zu einer tödlichen Dosis von Betäubungsmitteln für einen schmerzfreien Suizid nicht verwehren darf. Unheilbar Kranke haben nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund des  allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art .2 Abs.1 i.V.m. Art 1. Abs 1 GG das Recht, wann und wie sie wollen aus dem Leben zu scheiden.

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