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Rechtsanwalt Weil
WeilAnwaltskanzlei » Medizinrecht » Arzneimittel

Medizinrecht Aktuell: Arzneimittel

Covid-19 Impfung und Haftung

Corona Impfstoffe und Haftung

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By Björn Weil on 27. August 2021 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Corona Impfung: Langzeitfolgen, Impfschäden, Impfpflicht – Rechtanwalt Weil (Fachanwalt für Medizinrecht) klärt über die Rechtslage hinsichtlich Risiko, Nebenwirkungen und Haftung auf.
– Sind COVID-19 Impfstoffe als bedenkliche Arzneimittel im Sinne des § 5 AMG einzustufen?
– Welche Möglichkeiten habe ich als geschädigte Person, zu meinem Recht zu kommen?
– Wie gehe ich vor, wenn ich nach einer COVID-19-Impfung plötzlich schwer erkranke?
– Wie lassen sich Körperschäden infolge der Anwendung eines Arzneimittels feststellen?
– Wer ist in der Nachweispflicht?
– Ist eine Pflicht zur Corona Schutzimpfung mit den Grundrechten vereinbar?

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Die Haftung für Impfschäden

Die Haftung für Impfschäden

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By Björn Weil on 21. April 2021 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Der Blogbeitrag „Haftung für Impfschäden“ befasst sich aus aktuellem Anlass umfassend mit den Ansprüchen von Impfgeschädigten. Zunächst ist eine Leitentscheidung des EuGH aus dem Jahr 2017 zur Herstellerhaftung vorangestellt. Sie befasst sich streng genommen nur mit der Beweislast des Geschädigten. Diese ist allerdings in der Regel „Dreh – und Angelpunkt“ Verfahren gegen die Hersteller von Arzneimitteln. In der Regel sind die Anwendung des betreffenden Arzneimittels, die Herstellereigenschaft sowie der Schaden als solcher unstreitig. Nichts anderes gilt im Rahmen des § 60 Infektionsschutzgesetz für die Frage, ob eine „Empfehlung“ vorliegt.
Abzuwarten bleibt, wie die Gerichte das Hin und Her bezüglich der Impfstoffe von „Johnson & Johnson“ sowie „Astrazeneka“ beurteilen.

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Arzneimittel, Betäubungsmittel und Medizinprodukte in der Pflege

Arzneimittel, Betäubungsmittel und Medizinprodukte in der Pflege

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By Björn Weil on 26. Oktober 2020 Aktuelles, Recht der Pflege

I. Praxis Arzneimittelrecht

Praktisch „täglich Brot“ ist für Pflegefachpersonen die Abgabe von Medikamenten an Pflegebedürftige. Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Frage ob und welches Medikament in welcher Darreichungsform und Dosierung und zu welchen Zeiten an den Einzelnen abzugeben ist eine originäre ärztliche Heilentscheidung darstellt. Zu der Aufgabenverteilung und Verantwortungszuweisung finden Sie ausführliche Information im Kapitel „Haftung“.

An dieser Stelle sei noch einmal auf einige praktische Aspekte der Abgabe von Medikamenten eingegangen und wiederkehrende Begriffe kurz erläutert.

Rechtsanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht Björn Weil in Gießen

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Arzneimittel & Corona

Arzneimittel & Corona

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By Björn Weil on 22. März 2020 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Lieferengpässe bei Human Arzneimitteln

»Aufgrund der weltweiten Corona‐Pandemie kann es unter anderem zu Produktions‐ oder auch Transportunterbrechungen kommen«, heißt es in einer Anordnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 20. März. Aktuell finde verstärkt  eine übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln statt, die in direkter Folge zu einer Ungleichverteilung führe, konstatiert die Behörde. Weiter heißt es:

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Arzneimittel Dokumentationspflicht des Tierarzt

Hausapotheke & Dokumentationspflichten

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By Björn Weil on 14. März 2019 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Medizinrecht / Arzneimittelrecht: Dokumentationspflicht des Tierarzt

Der Doktor, das liebe Vieh und eine Menge Schreibarbeit: Die Dokumentationspflicht des Tierarztes gemäß § 13 TÄHAV

Die aus § 13 TÄHAV resultierende Nachweispflicht des Tierarztes über Erwerb, Prüfung und Verbleib der von ihm eingesetzten Arzneimittel dient gleich mehreren Zwecken. Die Dokumentation dient der Eindämmung von illegalem Handel mit Tierarzneimitteln, der Einhaltung des Vertriebsweges, der Überwachung des Umfangs der eingesetzten Arzneimittel sowie als Behandlungsanweisung für den Tierhalter.

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beautiful veterinarian giving injection to pet dog

Die Abgabe von Antiobiotika durch den Tierarzt – Rechtliche Rahmebedingung & Leitlinien

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By Björn Weil on 10. März 2019 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Medizinrecht / Arzneimittelrecht

Bei den Tierarzneimitteln wird etwa zwischen Antiparasitika (Präparaten zur Bekämpfung von Parasiten am und im Wirtstier wie z.B. Wurmmittel), Antiinfektiva (Therapeutika zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten, wie z.B. Antibiotika), pharmazeutischen Spezialitäten (weitere Produkte zur Gesunderhaltung bzw. der Therapie der Tiere, z.B. entzündungshemmende Mittel, Herz-Kreislaufpräparate, Vitamine und Hormone oder auch Verdauungsförderer) und Biologika (Produkte zur Steigerung der Immunabwehr des Körpers, wie z.B. Impfstoffe) unterschieden.

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Der Doktor und das liebe Vieh- Das tierärztliche Dispensierrecht

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By Björn Weil on 10. März 2019 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Medizinrecht / Arzneimittelrecht / Dispensierrecht

Bereits seit dem sogenannten „Edikt von Salerno“ durch den Staufenkaiser Friedrich II aus dem Jahre 1231 sind die Berufe des Arztes und des Apothekers strikt zu trennen. Adressaten des Edikts waren schon damals ganz primär die Humanmediziner. Dem Tierarzt hingegen ist bis heute die Führung einer Hausapotheke nach vorheriger Anzeige beim zuständigen Veterinäramt (§ 67 AMG) erlaubt. Das Veterinäramt kontrolliert die Hausapotheke ungefähr alle zwei Jahre (§ 13 Abs.4 TÄHAV – Tierärztliche Hausapothekenverordnung). Die TÄHAV fordert geeignete Betriebsräume und stellt weitere Anforderungen an den Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke. Die weiteren Bestimmungen beschäftigen sich mit Hygiene  und Dokumentation der Arzneimittelabgabe.

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Suizid durch Betäubungsmittel

Suizid durch Betäubungsmittel

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By Björn Weil on 6. Dezember 2017 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Medizinrecht – Arzneimittel- Betäubungsmittel- / Strafrecht

Unter dem Aktenzeichen Az 3 C 19.15 hat das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 entschieden, dass der Staat in Ausnahmefällen den Zugang zu einer tödlichen Dosis von Betäubungsmitteln für einen schmerzfreien Suizid nicht verwehren darf. Unheilbar Kranke haben nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund des  allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art .2 Abs.1 i.V.m. Art 1. Abs 1 GG das Recht, wann und wie sie wollen aus dem Leben zu scheiden.

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Cannabis Medizinrecht - Arzneimittelrecht

Cannabis als Medikament – medizinische und rechtliche Aspekte

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By Björn Weil on 9. Juli 2017 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Medizinrecht – Arzneimittelrecht / Betäubungsmittelrecht / Krankenversicherungsrecht

Historisches
Wohl kaum eine Pflanze kann auf eine derartig turbulente Karriere wie der Hanf zurück schauen. Teilweise werden die ersten Kultivierungen der mit vielen nützlichen Eigenschaften ausgestatteten Hanfpflanzen dem mittleren Osten, teilweise dem fernen Osten zugeordnet. Fest steht, dass er eines Tages seinen Weg in die westliche Welt (gemeint sind hier Europa und die USA) fand. Weder die Europäer noch die USA haben bis heute zu einem rationalen Verhältnis zu dieser Pflanze gefunden. Cannabis Produkte waren bis zu den 20/30er Jahren des 20. Jahrhunderts eines der am häufigsten verordneten Medikamente. Sodann wurden Cannabinoide in den 1930ern sowohl in Europa als auch den USA verbannt. In beiden Kontinenten  angeblich aus wirtschaftlichen Interessen. Soweit Deutschland betroffen ist, wurde das Opiumgesetz des Deutschen Reiches von 1929 in das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) überführt Cannabis wurde als „nicht verkehrsfähiges Produkt“ i.S.d. Anlage III zum BtMG eingestuft, womit es auch dem Zugang von Ärzten & Apothekern entzogen war. Dort blieb es denn auch bis zum Jahre 2017.

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Was ist Was ? Heute: Arzneimittel

Was ist Was ? Heute: Arzneimittel

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By Björn Weil on 7. Juli 2017 Aktuelles, Arzneimittelrecht

Medizinrecht – Arzneimittelrecht

Arzneimittelgesetz & Europäische Richtline

Das deutsche Recht ist voller Definitionen. Das ärgert zwar schon ganze Generationen von Jurastudenten, ist aber notwendig um die Reichweite einzelner Vorschriften oder ganzer Gesetze zu definieren und zu begrenzen. Nur wenige Definitionen bereiten allerdings so viele Probleme in der Praxis wie der Begriff des Arzneimittels. Er ist zwar im Rahmen der europäischen Arzneimittel – Richtlinie 2001/83/EG sowie im deutschen Arzneimittelgesetz (dort: § 2 AMG) definiert, aber aufgrund der vielen verwandten Produktgruppen ist die Abgrenzung im Einzelfall doch sehr schwierig. Dabei hat die Einstufung eines Produkts in eine Produktkategorie aber erhebliche Konsequenzen für das Rechtsregime, dem es unterworfen ist. Arzneimittel sind dem AMG unterworfen, Medizinprodukte dem MPG (Medizinproduktegesetz) sowie den dazugehörigen Verordnungen, Lebensmittel dem LFBG (Lebensmittel – Futter – und Bedarfsgegenständegesetz).

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Schlagworte
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