Erneut Vorlage an das Bundesverfassungsgericht – Besitz von Cannabis bald legal ? Das AG Münster hat sich im Wege einer Richtervorlage dem AG Bernau angeschlossen: Soweit Vorschriften des BtMG den Besitz von Cannabis unter Strafe stellen, seien verfassungswidrig. Das Amtsgericht Münster hält die Strafvorschriften im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die den Besitz von Cannabisprodukten betreffen, für verfassungswidrig. Ein Verfahren, in dem einem Mann der Besitz von 0,4 Gramm Marihuana zur Last gelegt worden war, hat das AG deshalb ausgesetzt (Beschl.v. 12.11.2020, Az.: 50 Cs.260 Js 1073/20-184/20). und nach Art. 100 Abs.1 Grundgesetz (GG) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt. Damit liegen dem…
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