Einleitung Nach nunmehr zwei Jahren Corona und einem Jahr Impfung hat der Virus und die teils unkontrollierten Reaktionen der Verwaltung (Politik) und Gesellschaft darauf sowohl tiefe Spuren in der Öffentlichkeit hinterlassen. So hat sich der kritische Journalismus suizidiert und als solidarisch soll nur noch derjenige gelten, der seine Sicherheitsbedenken zurückstellt und sich einer nicht enden wollenden Cascade von Impfungen unterzieht. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin kein grundsätzlicher Gegner von Impfungen. Auch nicht von den aktuell diskutierten. Ich bin allerdings Freund des Selbstbestimmungsrechts. Die Arzneimittelhersteller bzw. Pharmazeutischen Unternehmen die die Impfstoffe herstellen und vertreiben waren immerhin so ehrlich von…
Medizinrecht – Haftung bei Zahnersatz
Vertragliche Grundlagen
Beim Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient handelt es sich unabhängig von der Frage, ob Sie Kassen – oder Privatpatient sind um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611ff. BGB. Dies gilt auch soweit Verträge über Zahnextraktionen, Zystenoperationen, Zahnreimplantationen, Kieferbruchbehandlungen, die Einpassung von Zahnkronen und die zahnprothetische Versorgung betroffen sind. Im Gegensatz zum – ebenfalls in Betracht kommenden – Werkvertrag schuldet der Behandler hier also nicht den Erfolg der Behandlung sondern eine Behandlung gemäß dem Facharztstandard. Der „Facharztstandard“ ist schwierig zu definieren. Soweit von den entsprechenden Fachgesellschaften Leitlinien veröffentlicht wurden, kann auf diese zurück gegriffen werden. Ein Verstoß ist aber stets im Einzelfall festzustellen, da neben den ärztlichen Leitlinien noch eine Reihe weiterer Aspekte zu beachten ist.