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Medizinrecht Aktuell
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Medizinrecht Aktuell: Honorar

Honorar ☜(˚▽˚)☞ Vorsicht ⚠️ Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Medizinrecht ⚖️

Honorar: Unbrauchbarkeit der medizinischen Leistung, Verletzung der Aufklärungspflicht etc. – in welchen Fällen muss eine Behandlung nicht gezahlt werden? Was ist Recht und was Pflicht von Arzt und auch vom Patienten? Wenden Sie sich bei Fragen oder im konkreten Streitfall an einen Fachanwalt für Medizinrecht.

Jetzt Beispiel Fälle lesen und alles über die Rechtslage erfahren:

Unbrauchbarkeit zahnärztlicher Leistung bei fehlerhaft eingesetzten Implantaten; Vergütungspflicht (BGH vom 13.09.2018 – III ZR 294/16)

Vergütungspflicht zahnärztlicher Leistung bei fehlerhaft eingesetzten Implantaten

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By Björn Weil on 26. Oktober 2020 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Unbrauchbarkeit zahnärztlicher Leistung bei fehlerhaft eingesetzten Implantaten; Vergütungspflicht (BGH vom 13.09.2018 – III ZR 294/16)

a) Bei einer schuldhaften Fehlleistung des Arztes hat der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB. Ist die fehlerhafte Leistung des Arztes für den Patienten ohne Interesse und völlig unbrauchbar, besteht der (Mindest-)Schaden des Patienten darin, dass er für eine im Ergebnis unbrauchbare ärztliche Behandlung eine Vergütung zahlen soll. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch unmittelbar auf Befreiung von der Vergütungspflicht gerichtet ist, wenn weder der Patient noch seine Versicherung bereits bezahlt haben.

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Kein Vergütungsanspruch nach Aufklärungsfehler eines Therapiezentrums

Kein Vergütungsanspruch nach Aufklärungsfehler eines Therapiezentrums

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By Björn Weil on 25. Januar 2018 Aktuelles, Allgemein

Medizinrecht / Heilpraktikerrecht

Eine Therapie zur Gewichtsabnahme mittels Vergabe von Spritzen zur subkutanen Injektion durch den Patienten stellt eine Heilbehandlung im Sinne des § 1 Heilpraktikergesetzes dar. Entsprechende Behandler sind zumindest analog an § 630c BGB gebunden. Ohne Aufklärung über die Inhaltsstoffe, Wirkungen und Nebenwirkungen der Injektion ist § 630c BGB verletzt. Die Vergabe von Spritzen zur subkutaner Injektion durch den Patienten ohne Aufklärung ist als Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft zu werten.

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Keine Zahlungspflicht nach unzureichender Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten

Keine Zahlungspflicht nach unzureichender Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten

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By Björn Weil on 12. Januar 2018 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Medizinrecht – Zahnarzthaftung

Eine kostenintensive Zahnbehandlung muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. Dies hat das  Oberlandesgerichts Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold bestätigt.

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Medizinrecht - Arzthaftung - Liposuktion Fettabsaugung

Honorarrückzahlung wegen unzureichender Aufklärung

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By Björn Weil on 6. August 2017 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Medizinrecht – Arzthaftung – Liposuktion (Fettabsaugung)

Dem Patienten stehen für den Fall eines Aufklärungsfehlers durch den Arzt nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Er kann auch das gezahlten Honorar zurück fordern.  Im hier zugrunde liegenden Fall (Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 28.02.2012 – 5 U 8/08)  hatte der Arzt nicht zureichend über die Risiken einer Fettabsaugung aufgeklärt. Namentlich hatte er lediglich eine Kurzinformation zur Liposuktion (Fettabsaugung) vorgelegt und nicht auf die Möglichkeit der Dellenbildung, Fettgewebsnekrosen sowie entstellenden Narben hingewiesen. Tatsächlich waren bei der Klägerin aber Dellen verblieben.

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Rechtsanwalt Björn Weil
Frankfurter Straße 219
35398 Gießen

Telefon: +49 641 9724 88 11
Telefax: +49 641 9724 88 13
E-Mail: info@weil-rechtsanwalt.de

 

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