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WeilAnwaltskanzlei » Medizinrecht » Aufklärung

Medizinrecht Aktuell: Aufklärung

Aufklärung ☜(˚▽˚)☞ Vorsicht ⚠️ Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Medizinrecht ⚖️

Aufklärungspflicht, Behandlungsrisiken, Körperverletzung … Wenn ein Arzt seine Pflicht der Aufklärung verletzt, kann das nicht nur für den Patienten weitreichende Folgen haben, sondern auch für eben jenen Arzt. Egal, auf welcher Seite Sie betroffen sind, engagieren Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht und erhöhen Sie Ihre Chancen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Jetzt Beispiel Fälle lesen und alles über die Rechtslage erfahren:

Haftung Impfschäden Theorie + Praxis

Neues zur Haftung aus Impfschäden (Theorie und Praxis)

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By Björn Weil on 18. Januar 2022 Aktuelles, Allgemein

Einleitung Nach nunmehr zwei Jahren Corona und  einem Jahr Impfung hat der Virus und die teils unkontrollierten Reaktionen der Verwaltung (Politik) und Gesellschaft darauf sowohl tiefe Spuren in der Öffentlichkeit hinterlassen. So hat sich der kritische Journalismus suizidiert und als solidarisch soll nur noch derjenige gelten, der seine Sicherheitsbedenken zurückstellt und sich einer nicht enden wollenden Cascade von Impfungen unterzieht. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin kein grundsätzlicher Gegner von Impfungen. Auch nicht von den aktuell diskutierten. Ich bin allerdings Freund des Selbstbestimmungsrechts. Die Arzneimittelhersteller bzw. Pharmazeutischen Unternehmen die die Impfstoffe herstellen und vertreiben waren immerhin so ehrlich von…

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Aufklärungsmangel bewirkt Haftung wegen nicht aufklärungsbedürftigem Risiko

Aufklärungsmangel bewirkt Haftung wegen nicht aufklärungsbedürftigem Risiko

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By Björn Weil on 26. April 2021 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Ein weiteres interessantes Urteil zur Arzthaftung wegen Aufklärungsmängeln hat der BGH bereits im Mai 2019 erlassen. Er hat dort festgestellt, dass eine Einwilligung stets nur insgesamt erteilt oder eben gerade nicht erteilt werden kann. Genüge die Aufklärung nicht den rechtlichen Anforderungen, so könne der Patient nicht wirksam einwilligen. Die Behandlung sei daher stets rechtswidrig. Dies habe zur Konsequenz, dass der Arzt dann auch für Gesundheitsschäden hafte über die er grundsätzlich gar nicht hätte aufklären müssen.
Dazu muss man natürlich wissen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH der Arzt nur eine Aufklärung „im Großen und Ganzen“ schuldet und der nicht über jedes noch so fernliegende Risiko aufklären muss. Über diese muss der Arzt nur aufklären, wenn ihre Realisierung mit ganz gravierenden gesundheitlichen Folgen verbunden ist.

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Arzthaftung – Aufklärungsfehler

Arzthaftung – Aufklärungsfehler

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By Björn Weil on 25. April 2021 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Aufklärungsfehler – Risikoaufklärung – Totalresektion

Bereits im Jahre 1894 attestierte das Reichsgericht, dass jeder ärztliche Heileingriff eine Körperverletzung darstelle. Diese „Körperverletzung“ ist in aller Regel aber nicht strafbar, weil der Patient zuvor in die Behandlung eingewilligt hat. Freilich kann er nur einwilligen, wenn er auch weiß, in was er einwilligt. Die im Laufe der Jahrezehnte immer wieder gefestigte Rechtsprechung die der BGH nahtlos übernommen hat wurde schließlich auch vom Gesetzgeber kodifiziert. Heute heißt es in § 630c Abs.2 S.1 BGB:

„Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.“

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Brustimplantate: Keine Aufklärungspflicht über Risiken einer möglichen Explantation

Brustimplantate: Keine Aufklärungspflicht über Risiken einer möglichen Explantation

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By Björn Weil on 24. Dezember 2018 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Medizinrecht / Arzthaftungsrecht

Ein Arzt ist zwar verpflichtet, umfassend über das Risiko der Beschädigung eines Brustimplantats im Rahmen einer Schönheitsoperation aufzuklären. In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass das Brustimplantat bei einer späteren Explantation beschädigt wird.

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Neulandmethoden & Aufklärung

Neulandmethoden & Aufklärung

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By Björn Weil on 10. Juli 2018 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Medizinrecht – Arzthaftung wegen Aufklärungsfehler

Behandelt ein Arzt seinen Patienten mit einer neuartigen Methode, so muss er ihn  darüber aufklären, dass möglicherweise nicht bekannte Risiken bestehen könnten.

Die Aufklärungspflicht des Arztes resultiert aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und gehört zu den Hauptpflichten des Arztes aus dem mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrag. Der Kern der Aufklärungspflicht lässt sich dahingehend umschreiben, dass der Patient rechtzeitig wissen muss, was mit ihm in medizinischer Hinsicht geschehen soll und welche Risiken dabei bestehen (Risikoaufklärung).Der Patient muss Art und Schwere des Eingriffs erkennen können, indem ihm alle typischen und nicht völlig fern liegenden Risiken des Eingriffs mitgeteilt werden.  Daneben bestehen noch weitere Aufklärungspflichten wie etwa die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung.

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Medizinrecht - Arzthaftung - Liposuktion Fettabsaugung

Honorarrückzahlung wegen unzureichender Aufklärung

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By Björn Weil on 6. August 2017 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Medizinrecht – Arzthaftung – Liposuktion (Fettabsaugung)

Dem Patienten stehen für den Fall eines Aufklärungsfehlers durch den Arzt nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Er kann auch das gezahlten Honorar zurück fordern.  Im hier zugrunde liegenden Fall (Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 28.02.2012 – 5 U 8/08)  hatte der Arzt nicht zureichend über die Risiken einer Fettabsaugung aufgeklärt. Namentlich hatte er lediglich eine Kurzinformation zur Liposuktion (Fettabsaugung) vorgelegt und nicht auf die Möglichkeit der Dellenbildung, Fettgewebsnekrosen sowie entstellenden Narben hingewiesen. Tatsächlich waren bei der Klägerin aber Dellen verblieben.

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Medizinrecht - Arzthaftung - Aufklärungsfehler: Koloskopie / Darmspiegelung

Aufklärungsfehler – 220.000 € Schmerzensgeld

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By Björn Weil on 23. Juli 2017 Aktuelles, Arzthaftungsrecht

Medizinrecht – Arzthaftung – Aufklärungsfehler: Koloskopie / Darmspiegelung

Der Aufklärungsfehler in der gerichtlichen Praxis

Das OLG Hamm  hat (Az.: 26 U 85/12) entschieden, dass ein Facharzt für Chirurgie einem Patienten 220.000,– Euro Schmerzensgeld zahlen muss.  Die durchgeführte Koloskopie (= Darmspiegelung) ist zwar fachgerecht erfolgt, der Chirurg  hatte den Patienten aber  über die Risiken der OP aber  unzureichend aufgeklärt. In Folge der Darmspiegelung kam es zu einer Darmperforation. Diese musste als Notfall operativ behandelt werden. Die zweite  Behandlung führte dann zu einer Bauchfellentzündung. Der Kläger musste sich weiteren OPs unterziehen und wurde über Monate hinweg intensiv – medizinisch behandelt. Infolge dieser Vorgänge wurde er im Alter von 48 Jahren zum Frührentner.

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